Die deutsche Musikindustrie begrüßt den Vorstoß von EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy zu einer Verlängerung der Schutzfristen für Künstler und Labels von 50 auf 95 Jahre wie beispielsweise in den USA.
"Der EU-Vorschlag sorgt für eine verbesserte Gleichbehandlung der Rechte von Künstlern und Labels im Vergleich zu den Urhebern und stärkt die deutsche und europäische Musikindustrie im Wettbewerb mit anderen Ländern", sagte Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie, am Freitag in Berlin. Eine Konkretisierung des Vorschlages soll der europäischen Kommission noch vor der Sommerpause vorgelegt werden.
Während die Rechte von Urhebern wie Komponisten und Textdichtern 70 Jahre über deren Tod hinaus geschützt sind, gelten in Europa für Künstler und Tonträgerhersteller nur Schutzfristen von 50 Jahren. In einer gestern veröffentlichten Erklärung hatte EU-Kommissar McCreevy betont, es gäbe keine vernünftigen Argumente, warum für Künstler nicht ähnliche Rechte wie für Urheber gelten sollten, da die bestehende Schutzfrist oft nicht einmal die Lebenszeit des Künstlers abdecken würde.
"Es sind die Künstler, die eine Komposition erst lebendig machen. Während die meisten von uns keine Idee haben, wer einen Song geschrieben hat, können wir in der Regel den Künstler benennen", so McCreevy weiter.
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